Aufbewahrungsfrist belege unternehmen Bewirtungsunterlagen (Formblatt, wenn Buchungsbelege oder steuerlich erforderlich). 1 Bilanzen (auch Eröffnungsbilanz). 2 Blockdiagramme, soweit Verfahrendokumentation. 3 Buchungsbelege. 4 ABC der Aufbewahrungsfristen Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfristen für die Unternehmen richten sich vornehmlich nach zwei Rechtsgrundlagen, nach dem Steuerrecht und nach dem Handelsrecht. 5 Die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen sind in § Abs. 4 HGB geregelt. So sind u.a. Jahresabschlüsse und Belege für die Buchführung zehn Jahre aufzubewahren, während empfangene Handelsbriefe und Wiedergaben abgesandter Handelsbriefe sechs Jahre aufzubewahren sind. 6 Für welche Unterlagen gilt die Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren? Generell sollten alle geschäftlichen Dokumente, die als Grundlage für die Buchhaltung /Besteuerung dienen (wie Rechnungen, Belege, etc) 10 Jahre aufbewahrt werden. 7 Aufbewahrungsfristen betreffen Unternehmen, die mindestens einen Umsatz von Euro und einen Gewinn von Euro im Jahr erwirtschaften. Wann beginnt eine Aufbewahrungsfrist? beginnt zum Ende des Kalenderjahres und variiert je nach Typ des Dokuments. 8 Die Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschluss, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanz, Buchungsbelege und Rechnungen beträgt zehn Jahre. Ebenfalls zehn Jahre aufbewahrt werden müssen alle nach den Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die Waren angemeldet werden, erforderlichen Unterlagen. 9 Was ist die Aufbewahrungsfrist: Definition. Die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen sind in § Abs. 4 HGB geregelt. So sind u.a. Jahresabschlüsse und Belege für die Buchführung zehn Jahre aufzubewahren, während empfangene Handelsbriefe und Wiedergaben abgesandter Handelsbriefe sechs Jahre aufzubewahren sind. aufbewahrungspflicht 10 Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahren · Unterlagen die. 11